Montag, 24. August 2009

Neues zur Umgehungsstraße in Schwerin

Heute bin ich der Sache noch einmal nachgegangen. Eigentlich wollte ich herausfinden, wer für die Entscheidung zuständig ist und wo der Bürger ansetzen kann, um sich für eine Änderung der Regelung einzusetzen. Aber ich konnte ein paar Zwischenfragen klären.

1. Warum werden in den Bereichen der Schrebergärten keine Lärmschutzwände aufgestellt?

Weil damit die Sicht von den Gartenanlagen beeinträchtigt wäre.

2. Warum gilt in den Bereichen, in denen es keine Gartenanlagen gibt, nicht eine normale Geschwindigkeitsbegrenzung?

Damit eine einheitliche Geschwindigkeit auf der Gesamtstrecke gilt und keiner auf die Idee kommt, bei den Gartenanlagen mit der normalen Geschwindigkeit durch zu fahren.

Mit diesen Antworten kann ich mich leider nicht zufrieden geben. Von der Straßenbaubehörde bekam ich noch den Hinweis, dass wahrscheinlich die Mitarbeiter der Stadtverwaltung selber Gärten in den Anlagen betreiben und das der eigentliche Grund für die besondere Geschwindigkeitsregelung sein könnte. Momentan halte ich das auch für die vernünftigste Erklärung.

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